Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Steuerberaterplattform eingerichtet und – als ersten Anwendungsfall dieser Plattform – ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) zur Verfügung gestellt, das seit dem 01.01.2023 verpflichtend von Berufsangehörigen zu nutzen ist. Über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach als sogenanntes elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) soll der Berufsstand medienbruchfrei und rechtssicher im digitalen Bereich kommunizieren.
Durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ergeben sich zukünftig neue Kommunikationsmöglichkeiten von Steuerberatern im Postfach-Verbund, u.a.:
- zu Berufsträgern - besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), besonderes elektronisches Notarpostfach (beN)
- zu Gerichten - EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach); seit dem 01.01. 2022 werden hier Schriftsätze von Berufsträgern nur noch auf elektronischen Wege entgegen genommen
- zu Behörden - besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
- zu Kammern - besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)