Für die Nutzung des beSt ist vorab eine einmalige Registrierung an der Steuerberaterplattform (https://www.bstbk-steuerberaterplattform.de/self-service/) erforderlich. Basis für diese Registrierung ist die Legitimation über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein individueller Registrierungscode, der allen Berufsträgern per Brief zugestellt wurde.
Nach der einmaligen Registrierung können in der Postfachverwaltung die vorbereiteten Postfächer (persönliches Postfach und ggf. auch Gesellschafts-Postfach) aktiviert und entsprechende Zertifikate erzeugt werden. Dabei handelt es sich um elektronische Schlüssel für Ihre jeweiligen Postfächer. Diese elektronischen Schlüssel sind notwendig, um die Postfächer anschließend in die Software einzubinden. Die Zertifikate werden Ihnen in einer passwortgeschützten Zip-Datei bereitgestellt. Bitte bewahren Sie die Zip-Datei und das Passwort sicher auf.
Weitere Informationen und Selbsthilfemedien (z.B. Vorgehensweise, wenn das Passwort vergessen wurde) stehen Ihnen unter https://steuerberaterplattform-bstbk.de/ zur Verfügung.
Der Versand von beSt-Nachrichten bzw. die notwendige Authentifizierung erfolgt ebenfalls über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder alternativ über den Kammermitgliedsausweis.
Bitte beachten Sie: Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 StBPPV (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung) kann der Mitgliedsausweis der zuständigen Steuerberaterkammer nur bis zum 31. Dezember 2024 zur Authentisierung des Berufsträgers für den Versand von beSt-Nachrichten genutzt werden.
Die technischen Voraussetzungen sind im Folgenden beschrieben.
Verwendung des Personalausweises
Für die Authentifizierung mittels Personalausweis benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Alle seit November 2010 ausgestellte Personalausweise sind mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können diese online verwendet werden und man kann sich im Internet ausweisen, um digitale Dienstleistungen zu nutzen. Für die (einmalige) Identifizierung und Authentifizierung (Anmeldung am beSt) wird ein Personalausweis (nPA), der elektronische Aufenthaltstitel oder die Unionsbürgerkarte – jeweils mit Online-Ausweisfunktion – benötigt. - Aktiver Online-Ausweis
Für den Online-Ausweis, den Sie für die Authentifizierung benötigen, müssen Sie sich seit dem 1. Februar 2024 an Ihr zuständiges Bürgerbüro oder -amt wenden. Auch im Falle Sie Ihre PIN verloren bzw. vergessen haben, wird Ihnen dort geholfen (siehe Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte und PIN-Rücksetzdienst: Infoseite (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de)). - Software AusweisApp
Die verschlüsselte Übertragung der Daten erfolgt mittels der Software AusweisApp2. Diese steht sowohl für Smartphone, Tablet als auch Computer zur Verfügung. Zusätzlich zur sicheren Übertragung der Daten kann diese auch für die Einrichtung des Online-Ausweises und das Auslesen der Daten genutzt werden. Weitere Informationen zur AusweisApp und den Download für das entsprechende System finden Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/download. Für den Versand von beSt-Nachrichten muss sichergestellt sein, dass die AusweisApp aktiv ist. Idealerweise wird diese beim Start automatisch gestartet. - Zertifizierter Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone bzw. Tablet
Für die Einrichtung und Nutzung des Online-Ausweises ist ein geeigneter Kartenleser bzw. NFC-fähiges Smartphone erforderlich, um die auf dem Personalausweis bzw. Chip gespeicherten Daten auszulesen. Eine Übersicht der hierfür geeigneten Geräte steht Ihnen unter https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser zur Verfügung.
Hinweis: NFC-fähiges Smartphone/ Tablet/ Kartenleser, AusweisApp und Browser zur Nutzung von beSt in ADDISON Online müssen sich im gleichen WLAN befinden bzw. die lokale Ressource entsprechend verfügbar sein.
Bevor Sie mit dem beSt arbeiten, prüfen Sie bitte zunächst über die Selbstauskunft der AusweisApp, ob die Authentifizierung über den Personalausweis einwandfrei funktioniert. Eine Beschreibung für diese Selbstauskunft finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisfunktion-nutzen
Verwendung des Personalausweises in Verbindung mit einer Remote Desktop Lösung
Bei Zugriff auf ADDISON Online im Rahmen einer Remotedesktopverbindung (z.B. Lansol) ist die Verwendung eines Smartphone/Tablet NICHT möglich. Sie benötigen in diesem Fall einen zertifizierten Kartenleser. |
Um beSt-Nachrichten im Rahmen einer Remotedesktopverbindung verschicken zu können, müssen Sie beim Aufbau der Remotedesktopverbindung den Kartenleser in die virtuelle Umgebung übergeben. Dazu wählen Sie in den Optionen für die Lokale Ressourcen der Verbindung zusätzlich Smartcards aus:
Alternativ können Sie sich auch mit Ihren externen Zugangsdaten an ADDISON Online im Browser anmelden und beSt-Nachrichten verschicken. Auch in diesem Fall müssen sich NFC-fähiges Smartphone/ Tablet/ Kartenleser, AusweisApp und Browser im gleichen WLAN befinden bzw. die lokale Ressource entsprechend verfügbar sein.
Verwendung des Kammermitgliedsausweis
Bitte beachten Sie: Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 StBPPV (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung) kann der Mitgliedsausweis der zuständigen Steuerberaterkammer nur bis zum 31. Dezember 2024 zur Authentisierung des Berufsträgers für den Versand von beSt-Nachrichten genutzt werden.
Für die Authentifizierung mittels Kammermitgliedsausweis benötigen Sie:
- Kammermitgliedsausweis
- Kartenleser
- Software Sicherheitspaket der DATEV
Parallele Verwendung der COM Vibilia Stb Edition
Grundsätzlich können Nachrichten aus dem beSt Netzwerk nur einmal abgerufen werden. Sollten Sie die COM Vibilia StB Edition installiert haben, achten Sie bitte darauf, dass die Option für das automatische Empfangen deaktiviert ist:
Dort die Checkbox für das automatische Empfangen deaktivieren:
Falls diese Option aktiv ist oder Sie manuell Nachrichten im COM Vibilia empfangen, werden diese nicht mehr in ADDISON Online zur Verfügung gestellt.
Verwendung von Firefox
Falls Sie als Browser für die Verwendung von ADDISON Online Firefox einsetzen, fügen Sie bitte die Adresse von ADDISON Online (sdn.one-click.de) in die Liste der berechtigten Websites für Pop-ups hinzu. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf der Mozilla Support-Seite.