Wurde ein neues Postfachzertifikat im Self-Service des beSt erstellt, weil zum Beispiel das Zertifikat abgelaufen war oder das Passwort verloren war, wird dieses genauso wie bei der Anlage von Postfächern importiert:
Im Schritt 2 wird dann darauf hingewiesen, dass das Postfach bereits existiert. In Schritt 3 werden die Zugriffsrechte zur Information angezeigt, können hier aber nicht geändert werden. Dies ist über die Postfach-Einstellungen zu erfolgen.
Den Handlungsleitfaden der Steuerberaterplattform für Fälle des unbefugten Zugriffs auf das besondere elektronische Steuerberaterpostfach finden Sie hier: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/broschueren-und-flyer/Steuerberaterplattform_handlungsleitfaden_8stbppv.pdf.
Die Gültigkeit des Postfachzertifikates finden Sie als Postfachbesitzer in den Postfacheinstellungen: