Die Gültigkeit der erstmalig erzeugten Postfachzertifikate beträgt zwei Jahre, danach drei Jahre. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeit muss eigenständig ein neues Zertifikat über den Self-Service der Bundessteuerberaterkammer erstellt und in ADDISON Online hochgeladen werde, um das Postfach weiterhin nutzen zu können.
Auch im Verdachtsfall eines Sicherheitsproblems kann es sinnvoll sein, das Zertifikat zu erneuern. Lesen Sie dazu den Handlungsleitfaden der Steuerberaterplattform für Fälle des unbefugten Zugriffs auf das besondere elektronische Steuerberaterpostfach.
Die Erstellung eines neuen Postfachzertifikates erfolgt im Self-Service der Bundessteuerberaterkammer. Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter Steuerberaterplattform-Zertifikatsablauf.
Während der Erstellung erhalten Sie eine Hinweismeldung, dass mit dem neuen Zertifikat bereits erhaltene aber noch ungelesene Nachrichten nicht mehr abgerufen werden. Da ADDISON Online fortlaufend Ihre Nachrichten abruft, können Sie die Warnmeldung bestätigen.
Bitte beachten Sie: Mit Erzeugung neuer Zertifikate können neue Nachrichten nicht mehr mit dem vorherigen Zertifikat abgerufen werden. Hinterlegen Sie deshalb umgehend die neu erzeugten Zertifikate in ADDISON Online. |
Öffnen Sie dazu in ADDISON Online das besondere Steuerberaterpostfach und klicken Sie in der Postfachübersicht auf "Zertifikatsdatei hochladen".
Hinterlegen Sie das neue Passwort und klicken Sie "Zertifikate hochladen". Laden Sie die neu erzeugte Zip-Datei mit Ihren aktualisierten Zertifikaten hoch.
Im Schritt 2 wird darauf hingewiesen, dass das Postfach bereits existiert. Alle dort bereits existierenden Nachrichten bleiben auch nach Austausch des Zertifikats bestehen.
In Schritt 3 werden die Zugriffsrechte zur Information angezeigt, können hier aber für existierende Postfächer nicht geändert werden. Um sie zu ändern, gehen Sie als Postfach-Besitzer in die Postfach-Einstellungen. Hier finden Sie auch die Gültigkeit des Postfachzertifikats.