Wann gilt was für wen?
Verpflichtung für Rechnungsempfänger
Grundsätzlich gilt die E-Rechnungsverpflichtung ab 01.01.2025. Aus diesem Grund müssen alle inländischen Rechnungsempfänger bereits ab Anfang 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen in den gängigen Formaten empfangen und verarbeiten zu können.
Verpflichtung für Rechnungsversender
Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab 01.01.2025. Der Gesetzgeber hat jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen, da ein hoher Umsetzungsaufwand erwartet wird. Die Übergangsfristen wurden dabei in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals angepasst:
- Bis 31.12.2026: Alle Unternehmen können E-Rechnungen sowie Papierrechnungen versenden. Andere elektronische Rechnungsformate dürfen (wie bislang) nur nach Zustimmung des Empfängers versendet werden.
- Ab 01.01.2027: Alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden. Für Unternehmen mit einem niedrigeren Umsatz bleiben die Sonderregelungen für 2025 und 2026 (s. o.) weiterhin bestehen.
- Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.
Roadmap zu unseren Lösungen
ADDISON OneClick Hilfecenter
In unserem ADDISON OneClick Hilfecenter haben wir Ihnen die Verarbeitung der E-Rechnungen mit ADDISON SMART Connect ausführlich beschrieben. U.a. stehen Ihnen hierzu folgende Beiträge zur Verfügung:
-> Verarbeitung von E-Rechnung mit SMART Connect
-> Validierung von E-Rechnungen in SMART Connect
Quickstart-Kit
Mit unserem Quickstart-Kit geben wir Ihnen Möglichkeiten an die Hand, wie Sie schnell und effizient den Beratungsbedarf durch wenige Fragen bei Ihren Mandanten erkennen können. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen dabei mögliche Lösungswege auf und sprechen unsere Handlungsempfehlung aus.
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Für Kanzleien
Übersicht zu unseren Mandantenlösungen, Mandantenberatungscheckliste und Entscheidungshilfen für den Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozess
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Für Mandanten
Übersicht zu unseren Mandantenlösungen, Mandantenberatungscheckliste und Entscheidungshilfen für den Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozess
(Alle Unterlagen können Sie direkt hier herunterladen.)
FAQ
Eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier. Dieser wird regelmäßig aktualisiert.
Wolters-Kluwer-Serviceletter
Über unseren Wolters-Kluwer-Serviceletter informieren wir Sie regelmäßig über die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung und der Umsetzung in unseren Lösungen. Einen Überblick zu allen bisherigen Artikel erhalten Sie hier: Artikelarchiv Serviceletter.
Webinare der ADDISON Akademie
Unsere aktuellen Webinare zur E-Rechnung unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Empfangsverpflichtung ab 01.01.2025 und dem notwendigen Know How zur E-Rechnung.
E-Rechnungen empfangen, validieren, verarbeiten und archivieren
-> für unsere ADDISON Lösung
-> für unsere AKTE Lösung
E-Rechnung - Vorgaben erfüllen, Produktivität steigern, Chancen nutzen
-> für Steuerkanzleien und Unternehmen mit unserer ADDISON- bzw. AKTE-Lösung
Unterstützung durch unsere Consultants
Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, bieten wir Ihnen zwei Lösungen zur maschinellen Weiterverarbeitung und Validierung von E-Rechnungen an:
- ADDISON Scannen-Buchen-Archivieren (SBA)
- ADDISON SMART Connect
Wenn Sie Beratung oder Unterstützung bei der Implementierung wünschen, haben wir bis zum 15.12.2024 ein attraktives Angebot vorbereitet. Hier geht es zum PDF-Download. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse, am besten über die Aktionsseite www.addison.de/aktion.