ADDISON Compliance Online ist eine cloudbasierte Anwendung, mit der Sie als Steuerberater Ihre Mandanten einfach, digital und effizient bei der Erfüllung wichtiger Compliance-Anforderungen unterstützen können. Zum Umfang der Software gehören insbesondere die Kassenmeldung gemäß § 146a AO, die Verfahrensdokumentation, das Modul zur Stammdatenprüfung sowie die GwG Risikoanalyse.
Einführung zur Kassenmeldung gemäß §146a AO
Mit der Einführung des §146a AO sind Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, gesetzlich verpflichtet, diese Systeme der zuständigen Finanzverwaltung zu melden. Ziel dieser Verpflichtung ist es sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig und korrekt erfasst und in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen werden.
Wer ist meldepflichtig?
Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme (Registrierkassen) verwenden, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind oder sein müssten. Nicht betriebsfähige Kassensysteme oder Kassen, die lediglich als Erfassungshilfen dienen, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Welche Fristen gelten?
- Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, müssen jeweils innerhalb eines Monats nach Anschaffung bei der zuständigen Finanzverwaltung angemeldet werden.
Neben der initialen Anmeldung müssen auch Änderungen und die Außerbetriebnahme von Kassensystemen gemeldet werden.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Die folgenden Informationen sind verpflichtend anzugeben:
- Unternehmensdaten (z. B. Firmenname, Steuernummer)
- Standortinformationen der Betriebsstätten, an denen die Kassen genutzt werden
- Details zu den eingesetzten Kassensystemen (z. B. Hersteller, Modell, Seriennummer, Datum der Anschaffung und Inbetriebnahme)
- Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wie Hersteller, Seriennummer, Modell und Datum der Inbetriebnahme
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldungen erfolgen elektronisch über ELSTER direkt an die zuständige Finanzverwaltung. Dabei ist es wichtig, dass alle Daten vollständig und korrekt übermittelt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unterstützung durch ADDISON Compliance Online
Mit ADDISON Compliance Online steht eine einfache, zuverlässige und sichere Lösung zur Verfügung, mit der die Anforderungen des §146a AO effizient erfüllt werden können. Das Modul ermöglicht eine unkomplizierte Datenerfassung, Validierung sowie automatische Übermittlung der Meldungen. Sämtliche Meldungen und Rückmeldungen der Finanzverwaltung werden revisionssicher archiviert, wodurch Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet sind.
Einführung zur Verfahrensdokumentation
Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Aufbewahrung (GoBD) sowie den §§ 145 und 146 der Abgabenordnung (AO). Ziel der Verfahrensdokumentation ist, sämtliche buchhalterischen und steuerrelevanten Abläufe eines Unternehmens nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren.
Wer muss eine Verfahrensdokumentation erstellen?
Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die buchführungs- und aufzeichnungspflichtig sind – unabhängig von Größe oder Rechtsform. Besonders wichtig ist eine Verfahrensdokumentation für Unternehmen, die elektronische Systeme zur Erfassung und Verarbeitung von Daten nutzen (z. B. elektronische Buchführungssysteme, Kassensysteme, digitale Belegablage, E-Rechnungen).
Welche Inhalte gehören in die Verfahrensdokumentation?
Eine Verfahrensdokumentation deckt typischerweise die folgenden Themenbereiche ab:
- Allgemeine Beschreibung der Prozesse zur Belegablage, insbesondere zu digitalen Belegen (inklusive E-Rechnung und ersetzendes Scannen)
- Abläufe und Maßnahmen bei der Nutzung elektronischer Kassensysteme
- Darstellung der eingesetzten Unternehmenssoftware (z. B. ERP-Systeme, Buchhaltungssoftware)
- Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenintegrität, der revisionssicheren Archivierung sowie der Zugriffskontrolle auf steuerrelevante Daten
Wie erfolgt die Erstellung der Dokumentation mit ADDISON Compliance Online?
Mit ADDISON Compliance Online erstellen Kanzleien und Mandanten die Verfahrensdokumentation einfach, digital und rechtssicher. Die Lösung führt mithilfe standardisierter und vorgefertigter Fragebögen durch die einzelnen Themenbereiche. Auf Basis der Antworten generiert ADDISON Compliance Online automatisch eine vollständige Dokumentation. Änderungen werden versioniert und nachvollziehbar archiviert. Somit bietet die Lösung langfristige Rechtssicherheit und gewährleistet, dass gesetzliche Anforderungen stets erfüllt bleiben.
Stammdatenprüfung und -ergänzung
Eine vollständige und aktuelle Datenbasis ist Voraussetzung für die effiziente Nutzung der Module zur Kassenmeldung und Verfahrensdokumentation. Mandanten können in einem benutzerfreundlichen Self-Service-Prozess ihre Stammdaten, Kontaktdaten und weitere relevante Informationen prüfen, aktualisieren und ergänzen. Ihre Kanzlei kann die Eingaben anschließend sichten und freigeben.