Bitte beachten Sie, dass die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) direkte Auswirkungen darauf hat, welche TAN-Verfahren ab dem 14.09.2019 für die Freigabe von Zahlungen in Online-Banking und für den Zugriff auf Salden und Kontoumsätze zulässig sind.
Das alte iTAN-Verfahren wird zum 14.09.2019 von allen Banken für Zahlungskonten nicht mehr angeboten.
Welche TAN-Verfahren werden zukünftig von den Banken angeboten:
- pushTAN / VR-SecureGo / appTAN und ähnliche Verfahren (z.B. Sparkassen, Volksbanken, HypoVereinsbank)
- BestSign und ähnliche Verfahren (z. B. Postbank)
- photoTAN (mit Smartphone-Bindung, z. B. Deutsche Bank, Commerzbank)
- chipTAN-Verfahren (manuell, optisch, photo) (z. B. Sparkassen, Volksbanken)
Nicht mehr von allen Banken angeboten wird das:
- mobileTAN / smsTAN-Verfahren.
Nutzen Sie noch keines der genannten Verfahren, um auf Ihre Konten zuzugreifen bzw. Zahlungen freizugeben, wenden Sie sich bitte an ihre jeweilige Bank und lassen sich beraten. Es sind unter Umständen noch Einstellungen in dem jeweiligen Online-Banking-Portal der Bank vorzunehmen.
Es kann sonst sein, dass Sie ab spätestens 14.09.2019 nicht mehr auf ihr Online-Banking der jeweiligen Bank zugreifen können.
Verwenden Sie kein nach PSD2 zulässiges TAN-Verfahren, so ist auch der Abruf der Kontoumsätze und die Zahlungsfreigabe über das ADDISON OneClick Online-Banking nicht mehr möglich.
Anbei eine beispielhafte Fehlermeldung, die von den Bankservern zurück gegeben wird:
BANK_SERVER_REJECTION
errorMessage: Dialog abgebrochen (9800); Initialisierung fehlgeschlagen, Auftrag nicht bearbeitet. (9010); PIN/TAN Prüfung fehlgeschlagen (9010); Sie müssen Ihr TAN-Verfahren über den Internetauftritt wechseln (9010)