Die Sachkonten für die Kasse und die anderen Erfassungsbücher in ADDISON OneClick werden normalerweise direkt aus der Kanzleisoftware Ihres Beraters für Sie bereitgestellt. Hierbei werden auch die korrekten steuerlichen Vorbelegungen getroffen.
Dies bedeutet:
- Für die Konten, die bereits in der Vorerfassung vorhanden sind und mit 19% und 7% gesteuert werden, nehmen wir für Buchungsperioden ab 01.07.2020 eine automatische Umwandlung bei der Erfassung in 16% bzw. 5% vor und übergeben die Buchungssätze wie bisher an die ADDISON / Akte Finanzbuchhaltung. Bei diesen Konten wird die Steuerung durch erneute Synchronisation nicht überschrieben.
- Werden neue Konten ab sofort synchronisiert sollte die Steuerung in der Vorerfassung durch Ihren Steuerberater in jedem Fall überprüft werden. Für den Anwendungszeitraum der neuen Umsatzsteuerregelung raten wir dazu, neue Konten und Zuordnungen direkt in der Vorerfassung von ADDISON OneClick anzulegen und keine Synchronisation aus ADDISON / Akte durchzuführen.
Anlage neuer Konten und Zuordnungen in ADDISON OneClick
- Rufen Sie über Einstellungen die Vorerfassung auf
- Wechseln Sie in die Ansicht Konten und Zuordnungen
- Geben Sie die Kontonummer und Bezeichnung der neu anzulegenden Zuordnung ein, z. B. für den SKR03 die 8401 - Erlöse 16% USt ein. Lassen Sie die Einstellungen für Umsatzsteuerautomatik und Umsatzsteuersatz unverändert. In diesem Fall können Sie bei der Erfassung die individuellen Steuersätze auswählen. Im Beispiel wäre dies für die Zuordnung Erlöse 16% USt die Option 16% (ab 01.07.2020).
Update 08.07.2020 - USt-Senkung zum 01.Juli 2020
In der Vorerfassung können jetzt Konten so gesteuert werden, dass immer 19% bzw. immer 7% Umsatzsteuer greifen, z.B. für die Erlöskonten 8410 (SKR03) und 4410 (SKR04).