Haben Sie eine Bewegung versehentlich festgeschrieben und noch nicht versandt, können Sie mit dem Button Aufheben Ihre Festschreibung wieder öffnen und Ihre Eingaben bearbeiten.
Hinweis: Dies ist nur möglich, wenn Ihr Steuerberater Ihnen das Recht "Buchungen wieder freigeben" freigeschaltet hat. Dies ist standardmäßig nicht gesetzt, kann jedoch von Ihrem Steuerberater vergeben werden.
ACHTUNG: Haben Sie jedoch den Monat bereits abgeschlossen, sodass alle Bewegungen festgeschrieben UND an Ihren Steuerberater versandt wurden, ist ein nachträgliches Bearbeiten grundsätzlich nicht mehr möglich. Wenden Sie sich daher bitte bezüglich etwaiger Korrekturen oder Änderungen an Ihren Steuerberater.