Der Begriff GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Die GoBD definieren die Anforderungen des Bundesministerium der Finanzen (BMF) an die IT-gestützte Buchführung.
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