Das hinterlegen einer Email-Adresse hat drei wichtige Bedeutungen:
1. In Zeiten immer zahlreicher werdender Online-Dienste und Applikationen kann es immer wieder vorkommen, dass das ursprünglich vergebene Passwort vom Anwender nicht mehr erinnert wird. Anwender, die beim erstmaligen Login ein Email-Adresse hinterlegt haben, können sich dann den Zugang selbst erneut ermöglichen, wenn sie im Anmeldedialog auf die Schaltfläche Kennwort vergessen klicken. Sie erhalten dann eine Email, um den Zugang wieder freizuschalten.
2. Damit Sie den Eingang neuer Dokumente in Ihrem Portal nicht selbst überprüfen müssen, informieren wir Sie bei Hinterlegung einer Email-Adresse mit einer Benachrichtigungs-Email, sobald neue Dokumente in Ihrem Portal abgestellt werden.
3. Sobald Sie eine Email-Adresse erfasst haben, erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse eine sogenannte Verifizierungs-Email. Darin enthalten ist ein Link, den Sie einmalig anklicken müssen um zu bestätigen, dass es sich um Ihre E-Mail Adresse und ein tatsächlich existierendes Postfach handelt. Damit stellen wir sicher, dass Benachrichtigungs-Emails oder Emails die Sie aufgrund eines vergessenen Kennwortes von uns erhalten, auch tatsächlich in Ihrem Postfach ankommen.