Durch den Dienst „Meine Lohndokumente" können Arbeiten wie das Drucken, Sortieren, Kuvertieren, Versenden oder Verteilen von Verdienstabrechnungen, DEÜV-Meldebescheinigungen und Lohnsteuerbescheinigungen ab sofort entfallen.
Sie können als Lohnabrechner bzw. Steuerberater für jeden abgerechneten Arbeitnehmer einen individuellen Portalbereich freischalten, in den Sie als Abrechner zukünftig alle Lohndokumente online bereitstellen.
Der Arbeitnehmer kann alternativ zum Webbrowserlogin im Portal auch die Android*- oder iOS*-App ADDISON OneClick Lohnordner auf das Smartphone oder Tablet installieren und sich mit den Zugangsdaten einloggen. (*Android ab Version 4.4 und iOS ab Version 11.0)
Ebenfalls lassen sich die Lohndokumente komplett als Paket für Ihre Mandanten bequem im Online-Portal bereitstellen.
Zukünftig sparen Sie Druck-, Papier- und Portokosten und maximieren dadurch Ihren betriebswirtschaftlichen Gewinn.
Aus Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass von den meisten Arbeitnehmern das Online-Portal bevorzugt für die Bereitstellung der Lohndokumente genutzt wird. Nur noch wenige Arbeitnehmer werden ausgedruckte Lohndokumente verlangen.
Natürlich ist der Druck für Arbeitnehmer oder Mandanten ohne Online-Portal oder auch der nachträgliche Druck von Lohndokumenten jederzeit für Sie möglich.
Der Zeitgewinn ist für Sie und Ihre Arbeitnehmer oder Mandanten enorm. Sekunden nach der Bereitstellung durch den Versender stehen alle Lohndokumente im Online-Portal zum Abruf bereit. Im Vergleich zum herkömmlichen Postversand werden 1-2 Tage Postweg eingespart.
Der Zugang zum Online-Portal ist unabhängig vom jeweiligen Standort des Arbeitnehmers oder Mandanten jederzeit möglich. Sie können mit jedem Gerät, welches über eine Internetverbindung und einen gängigen Browser verfügt, auf das Online-Portal zugreifen.
Gerade bei Arbeitnehmern in Einsatzwechseltätigkeit oder bei längerer Abwesenheit vom Wohnort wegen Urlaub, Kuraufenthalten oder Krankheit, ist dies ein entscheidender Vorteil.
Natürlich werden Ihre Arbeitnehmer oder Mandanten über neu bereitgestellte Lohndokumente im Online-Portal systemseitig automatisch per Email informiert.
Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Arbeitnehmer oder Mandant immer bestens informiert ist.
Ihren Arbeitnehmern oder Mandanten dient unser Online-Portal als digitales Archiv, indem diese alle Lohndokumente sicher und geordnet aufbewahren können.
Hinweise: Nutzen Sie auch die in Ihren Programmen hinterlegten Formulare, um Arbeitnehmer über das ADDISON OneClick Portal/die Zugangsmöglichkeiten zu informieren.
für ADDISON:
Im Projekt "Lohn & Gehalt"-> "weitere ..." ->"Formulare"->"Arbeitnehmer-Information und Einwilligung ADDISON OneClick Portalbereich".
für SBS Software: Unter dem Reiter "Hilfe"->"ADDISON OneClick"->"Arbeitnehmer-Information"
Weitere Informationen zu ADDISON OneClick – Meine Lohndokumente und dem weiteren Vorgehen in der Kanzlei sowie der Kommunikation mit Ihren Mandanten sind im beigefügten Dokument WKD-ADD_PB_1910_Handlungsempfehlung_Meine_Lohndokumente.pdf zusammengefasst.