WARUM muss eine Sofortmeldung erstellt und gesendet werden?
Eine Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung im deutschen Sozialversicherungsrecht ist für bestimmte Wirtschaftsbereiche zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zum 1. Januar 2009 eingeführt worden.
WER muss eine Sofortmeldung abgeben?
Eine Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung besteht für Arbeitgeber, die bestimmten Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind. Die betroffenen Wirtschaftsbereiche sind:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
In diesen Bereichen sind für alle Arbeitnehmer Sofortmeldungen zu erfassen.
Die Sofortmeldung ersetzt nicht die Meldepflicht nach § 28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10).
WANN muss eine Sofortmeldung abgegeben werden?
Die Sofortmeldung ist spätestens bei Beschäftigungsaufnahme von dem Arbeitgeber an die Rentenversicherung zu melden. Findet tatsächlich doch keine Beschäftigung statt, ist die Sofortmeldung wieder zu stornieren.
WIE muss eine Sofortmeldung abgegeben werden?
Die Sofortmeldung kann vom Mandanten via Webbrowser mit ADDISON OneClick Personal & Zeiten oder ADDISON OneClick Sofortmeldungen oder via Smartphone App ADDISON OneClick Sofortmeldung sowie vom Steuerberater/Lohndienstleister über das verwendete Entgeltabrechnungsprogramm abgegeben werden.
Ferner besteht die Möglichkeit eine Meldung über sv.net zu senden.
Der Meldegrund/Abgabegrund hat die Kennziffer 20.
Eine Abgabe der Sofortmeldung durch eine schriftliche Anzeige per Brief, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
WAS muss eine Sofortmeldung enthalten?
Die Sofortmeldung muss folgende Angaben des Arbeitnehmers enthalten:
- Vor- und Familiennamen
- Sozialversicherungsnummer
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Tag der Beschäftigungsaufnahme
Ist die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt, so sind stattdessen Geburtstag und -ort sowie Anschrift des Beschäftigten anzugeben.
WOHIN wird eine Sofortmeldung gesendet?
Anders als die übrigen Meldungen wird die Sofortmeldung unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt.