Das iTAN-Verfahren (indizierte TAN) gilt als technisch veraltet, weshalb sich viele Banken schon vor Jahren von den Listen verabschiedet haben und alternative Authentifizierungsverfahren anbieten (TAN-Generator, Photo-TAN, mobile-TAN…).
Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2 / kurz PSD2) wurden ab dem 13.01.2018 weitere Regelungen getroffen, sodass das iTAN-Verfahren aufgrund der 18-monatigen Umsetzungsfrist zum Stichtag 14. September 2019 von den Banken nicht mehr eingesetzt werden darf.
Bitte kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre jeweilige Bank, wenn Sie derzeit noch iTAN-Listen verwenden und noch keine weiteren Umstellungsinformationen bzw. alternative TAN-Verfahren für das Online-Banking eingerichtet haben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://bankenverband.de/blog/neue-regeln-im-zahlungsverkehr-was-andert-sich/