Man kann den Anfangsbestand solange korrigieren, wie noch keine Festschreibung vorliegt. Im Erfassungsmonat des Anfangsbestandes kann man durch Anwahl der entsprechenden Buchung den Tag der Buchung sowie den Betrag jederzeit ändern, sofern noch keine Festschreibung erfolgt ist.
Durch Löschung und Neuanlage ist eine Verschiebung des Anfangsbestands in andere Monate möglich.