Ja. Als angemeldeter PortalAdmin können/sollten Sie im Portal unter Einstellungen|Portal anpassen Ihr IMPRESSUM individualisieren und Ihre aktuelle DATENSCHUTZERKLÄRUNG hinterlegen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen die Erfassung dieser beiden Angaben, da Sie als Anwender von ADDISON OneClick gegenüber Ihren Mandanten und deren Mitarbeiter als Anbieter dieser Internetseite auftreten.
Das Impressum und deren Angabe ist im § 5 TMG (Telemediengesetz) sowie § 55 RStV beschrieben und geregelt. Diese Angaben dienen im Prinzip dafür, dass der Besucher dieser Internetseite wissen muss wer der Seitenbetreiber ist und wie seine Anschrift lautet. Diese Angaben müssen lt. Gesetz für den Besucher "leicht erreichbar" sein und somit auch direkt in Ihrem ADDISON OneClick angegeben werden.
Die Datenschutzerklärung findet, wie auch das Impressum im TMG (Telemediengesetz) sowie im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seine Regelung.
Hier muss der Betreiber gegenüber den Besucher der Internetseite seiner Pflicht nachkommen, diesen über die Datenspeicherung zu informieren. Auch hier gilt eine leichte Erreichbarkeit dieser Information.
Sie können eine Vorlage der Datenschutzerklärung laden.
Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Es ist als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen und soll eine Anregung bieten. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhalts muss der Verwender daher selbständig und eigenverantwortlich prüfen, ob der Text mit Gesetz und Rechtsprechung vereinbar ist und ob das Muster ggf. an die konkret zu regelnde Situation und/oder die Rechtsentwicklung angepasst werden muss.
Nutzen Sie dazu die hier im Hilfecenter verfügbaren Schnelleinstiege zur Portalindividualisierung für ADDISON oder ADDISON AKTE.