Voraussetzung für die Übermittlung des ELSTER-Auftrages ist das Update AKTE 29/2022 bzw. SR ADDISON Software 10.9.27. Mit der lokalen Installation wird die ELSTER-Übermittlung in der Grundsteuerlösung freigeschaltet.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, steht innerhalb der wirtschaftlichen Einheit der Tab ELSTER zur Verfügung. An dieser Stelle werden alle ELSTER-Validierungsfehler bzw. -hinweise und ob eine Übertragung des ELSTER-Auftrages grundsätzlich möglich ist, angezeigt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Übersicht der ELSTER-Validierungsfehler/ -hinweise und Handlungsempfehlungen.
Über die Schaltfläche ELSTER-Protokoll können Sie sich direkt das ELSTER-Protokoll ansehen und ausdrucken. Dies steht bereits vor der eigentlichen Übertragung zur Verfügung. Das ELSTER-Protokoll kann über Protokoll speichern manuell in den Dokumenten zur wirtschaftlichen Einheit abgelegt werden. Dies passiert ebenfalls automatisch bei der tatsächlichen Übermittlung der Grundsteuererklärung an den ADDISON Datenservice.
Über Senden erfolgt die Übertragung der Grundsteuererklärung an den ADDISON Datenservice, der sich um die fristgerechte Übermittlung an die Finanzverwaltung und die Verarbeitung der Rückprotokolle automatisch kümmert. Nach der Übermittlung kann die wirtschaftliche Einheit nicht mehr bearbeitet werden. Im Dashboard und im Statusbereich innerhalb der wirtschaftlichen Einheit ist der Status Feststellungserklärung versendet gesetzt. Zusätzlich wird der ELSTER-Auftrag auch an unsere Kanzleilösungen übermittelt und ist dort mit dem aktuellen Status und ELSTER-Protokoll in der ELSTER-Auftragsliste ersichtlich.
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