Eine wirtschaftliche Einheit bildet die Grundlage für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Diese kann über 3 Varianten angelegt werden:
- Synchronisation der vorhandenen wirtschaftlichen Einheiten aus der Kanzleilösung aus der Anlage V bzw. der Anlage L. Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen unter Allgemeine Vorgehensweise für die Erstellung der Grundsteuererklärungen bei Nutzung der Wolters Kluwer Grundsteuerlösung(ADDISON) bzw. Allgemeine Vorgehensweise für die Erstellung der Grundsteuererklärungen bei Nutzung der Wolters Kluwer Grundsteuerlösung (AKTE) zur Verfügung.
- Neuanlage einer wirtschaftlichen Einheit in der Grundsteuerlösung
- Kopieren einer vorhandenen wirtschaftlichen Einheit in der Grundsteuerlösung
Neuanlage einer wirtschaftlichen Einheit
Um eine neue wirtschaftliche Einheit anzulegen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie über das Dashboard oder den Seitenbereich die Wirtschaftlichen Einheiten auf.
- Über die Schaltfläche Hinzufügen kann jetzt eine neue wirtschaftliche Einheit angelegt werden.
- Speichern Sie nach der Erfassung die Daten über die Schaltfläche Speichern ab. Danach kann die wirtschaftliche Einheit im Detail bearbeitet werden.
Kopieren einer vorhandenen wirtschaftlichen Einheit
Um eine bereits vorhandene wirtschaftliche Einheit zu kopieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie über das Dashboard oder den Seitenbereich die Wirtschaftlichen Einheiten auf.
- Setzen Sie in der Übersicht bei der zu kopierenden wirtschaftlichen Einheit den Check. Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere wirtschaftliche Einheiten gleichzeitig auszuwählen.
- Über die Schaltfläche Kopieren kann die wirtschaftliche Einheit jetzt kopiert werden. Hierbei werden alle vorhandenen Daten übertragen.