Einleitung
Die Kanzleiorganisationen von ADDISON und AKTE bieten die Möglichkeit mehrere Kanzleien anzulegen. Dies ist bspw. bei Kanzleien mit mehreren Standorten, Kanzleigruppen oder anderweitigen Zusammenschlüssen notwendig, bei denen alle Beteiligten über eine gemeinsame ADDISON/AKTE Installation arbeiten wollen. Hier würde man von einer echten Mehrkanzleiorganisation sprechen.
In der AKTE-Software existiert zusätzlich die Möglichkeit sogenannte Partnerakten anzulegen, die in diesem Sinne zwar keine Kanzlei, aber einen zusätzliche Organisationseinheit darstellen.
Andere Gründe weitere Kanzleien in ADDISON bzw. weitere Kanzleiakten in AKTE anzulegen sind z. B. die Anlage einer gesonderten Kanzlei für Testzwecke oder wenn eine grundlegende Umstrukturierung der Auftragsstammdaten und Leistungserfassung gewünscht ist, die sich nur mit einer neu angelegten Kanzlei umsetzen lässt. Stichwort: Neuanfang.
Sollten Sie in Ihrer ADDISON/AKTE Kanzleisoftware mehr als eine Kanzlei angelegt haben, dann werden diese Daten mit ADDISON Online synchronisiert und wie folgt abgebildet.