Voraussetzungen für ADDISON Anwender
Vor der Umstellung auf ADDISON Online gibt es noch folgende Dinge zu beachten bzw. sicherzustellen:
- Jeder Zugang zu ADDISON Online erfordert einen eingerichteten BBS-Benutzer in der ADDISON Benutzerberechtigung, der ausschließlich einer konkreten Person zuzuordnen ist und
über ein aktiviertes Log-in zum Portal verfügt - Ein BBS-Benutzer darf nicht pauschal für mehrere Personen eingerichtet sein
- Alle im Kanzleimandanten angelegten Mitarbeiter, die Zugang zum ADDISON Online benötigen, müssen jeweils mit dem passenden BBS-Benutzer für ihre Person verknüpft sein
- Mehrfach angelegte Kanzleimitarbeiter, z. B. in verschiedenen Kanzleimandanten, dürfen trotzdem nur mit dem einen für ihre Person eingerichteten BBS-Benutzer verknüpft sein
- Jedem BBS-Benutzer können AOC-Admin-Rechte zugeordnet werden, die sich daraufhin mit ADDISON Online synchronisieren. Die AOC-Admin-Rechte gestatten den Zugriff auf den Konfigurator und die Mitarbeiterliste sowie den Administrationsbereich in ADDISON Online.
Der seinerzeit als fiktive Person eingerichtete AOC-Admin hat keinen Zugang mehr
- Die in den Mandantenstammdaten im Bereich Kanzleiverbindungen zugeordneten Ansprechpartner und Fachbereiche werden mit ADDISON Online synchronisiert und sollten daher vollständig gepflegt sein